Preisübersicht Energieausweis
Verbrauchausweis ab € 59,95,-**
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Bedarfsausweis ab € 109,95,-**
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Sollen wir die Erstellung des Energieausweises für Sie übernehmen, Verbrauchsausweis 120,- € / Bedarfsausweis 200,- €. Beauftragen Sie uns, Ihre Immobilie zu verkaufen, ist der Energieausweis für Sie kostenlos (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.).
*Wir weisen darauf hin, dass mit der Erstellung des Energieausweises eine kostenlose Immobilienbewertung einhergeht.
*inkl. gesetzlicher MwSt.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Anzahl Wohneinheiten Baujahr bis 1977 Baujahr ab 1978 Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis Freie Wahl Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten Freie Wahl Freie Wahl Bedarfsausweis
INFO VIDEO
Gut zu wissen:
Folgende Pflichtangaben sind in eine Immobilienanzeige, die in kommerziellen Medien aufgegeben wird, einzustellen:
- Art des Energieausweises: Ist es ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis
- Wert des Energiebedarfs oder –verbrauchs für das Gebäude
- Wesentlicher Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- Baujahr (lt. Energieausweis)
- Energieeffizienzklasse (lt. Energieausweis)
Häufig gestellte Fragen
Zum Energieausweis
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Ein Energieausweis wird beim Bau eines neuen Gebäudes, bei einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes sowie bei Verkauf von Haus oder Wohnung und bei Neu-Vermietung benötigt.
Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein Energieausweis nötig: Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt 2 Ausweisarten, den Bedarfs- und Verbrauchsausweis, mit unterschiedlichen Berechnungsverfahren.
Verbrauchsausweis
Hier werden die Verbrauchsdaten der Vergangenheit der Berechnung zugrunde gelegt. Dabei werden mindestens drei Abrechnungszeiträume berücksichtigt. Längere Leerstände und extreme Witterungsverhältnisse werden mit einbezogen. Zur Berechnung werden die Daten aller Wohneinheiten einer Immobilie herangezogen, denn ein Energieausweis gilt immer für das gesamte Gebäude.
Vorteile:
- einfache Datenerhebung
- weniger Fehleranfällig
- geringerer Preis
- kann online erstellt werden
Nachteile:
- abhängig vom individuellen Heizverhalten
- weniger aussagekräftig für Interessenten:innen
Bedarfsausweis
Hier wird der theoretische Energiebedarf durch eine:n Gutachter:in ermittelt. Dabei werden ausschließlich die baulichen Voraussetzungen der Immobilie berücksichtigt. Bei einer umfassenden Baubegehung und aus den Planungsunterlagen werden die Kennwerte rechnerisch auf der Grundlage von z. B. Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierten Rahmenbedingungen wie Klimadaten bestimmt.
Der Bedarfsausweis ist unter folgenden Voraussetzungen Pflicht:
- Für Immobilien mit weniger als 5 Wohneinheiten
- Für Immobilien deren Bauantrag vor dem 1. 11. 1977 gestellt wurde
- Für Immobilien, die nicht die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllen
Vorteile:
- unabhängig vom individuellen Heizverhalten
- zeigt energetische Schwachstellen des Gebäudes auf
- bessere Vergleichbarkeit mit anderen Immobilien
Nachteile:
- höhere Kosten
- Gutachter:in muss beauftragt werden
- Genauigkeit und Aussagekraft des Ausweises hängt von der Arbeit und Erfahrung des Gutachters bzw. der Gutachterin ab
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und der energetischen Qualität des Gebäudes ab.
Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt.
Oft kann der Eigentümer:in die Entscheidung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis selber fällen. Dies gilt für Wohngebäude mit bis zur vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden und grundsätzlich für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.
Für bestimmte Immobilien ist ein Bedarfsausweis jedoch Pflicht:
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die bereits bei der Fertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen oder diesen durch eine spätere Sanierung erreicht haben. Hier besteht die Wahl zwischen den Ausweisarten.
Denkmalgeschützte Gebäude benötigen grundsätzlich keinen Energieausweis.
Bei unvollständigen Unterlagen, wenn die Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre nicht vollständig vorliegen, kann nur ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Beide Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung