Unsere Service-Leistungen für …

Alle
Bauträger
Verkäufer
Vermieter
Keine Ergebnisse gefunden

Energieausweis

Der Energieausweis Ihrer Immobilie

Beim Verkauf oder der Neu-Vermietung einer Immobilie ist ein Energieausweis erforderlich. Dieser gibt Auskunft über die Energieeffizienz und die durchschnittlichen Energiekosten eines Hauses. Als zertifizierter Modernisierungsberater verstehen wir die Bedeutung eines zuverlässigen Energieausweises für Ihre Immobilie. Wir als Immobilienmakler in Rodgau, dem Rhein-Main-Gebiet und dem Vogelsbergkreis bieten Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen, um Ihnen bei der Optimierung der Energieeffizienz Ihres Hauses, Mehrfamilienhauses oder Ihrer Wohnung zu helfen. Ihren Energieausweis können Sie hier ganz einfach online erstellen.    

Sebastian Pape

Modernisierungsberater

Preisübersicht Energie­ausweis

Verbrauchausweis ab € 59,95,-**

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.energieausweis-online-erstellen.de zu laden.

Inhalt laden

Bedarfsausweis ab € 109,95,-**

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.energieausweis-online-erstellen.de zu laden.

Inhalt laden

Hinweis zum Datenschutz

Sollen wir die Erstellung des Energieausweises für Sie übernehmen, Verbrauchsausweis 120,- € / Bedarfsausweis 200,- €. Beauftragen Sie uns, Ihre Immobilie zu verkaufen, ist der Energieausweis für Sie kostenlos (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.).

*Wir weisen darauf hin, dass mit der Erstellung des Energieausweises eine kostenlose Immobilienbewertung einhergeht.

*zzgl. gesetzlicher MwSt.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Anzahl Wohneinheiten         Baujahr bis 1977       Baujahr ab 1978            Neubau

Bis zu 4 Wohneinheiten          Bedarfsausweis           Freie Wahl                        Bedarfsausweis

Ab 5 Wohneinheiten                Freie Wahl                     Freie Wahl                        Bedarfsausweis

Gut zu wissen:

Folgende Pflichtangaben sind in eine Immobilienanzeige, die in kommerziellen Medien aufgegeben wird, einzustellen:

  • Art des Energieausweises: Ist es ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis
  • Wert des Energiebedarfs oder –verbrauchs für das Gebäude
  • Wesentlicher Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • Baujahr (lt. Energieausweis)
  • Energieeffizienzklasse (lt. Energieausweis)

Häufig gestellte Fragen
Zum Energie­ausweis

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis wird beim Bau eines neuen Gebäudes, bei einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes sowie bei Verkauf von Haus oder Wohnung und bei Neu-Vermietung benötigt.

Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein Energieausweis nötig: Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.

Es gibt 2 Ausweisarten, den Bedarfs- und Verbrauchsausweis, mit unterschiedlichen Berechnungsverfahren.

Verbrauchsausweis

Hier werden die Verbrauchsdaten der Vergangenheit der Berechnung zugrunde gelegt. Dabei werden mindestens drei Abrechnungszeiträume berücksichtigt. Längere Leerstände und extreme Witterungsverhältnisse werden mit einbezogen. Zur Berechnung werden die Daten aller Wohneinheiten einer Immobilie herangezogen, denn ein Energieausweis gilt immer für das gesamte Gebäude.

Vorteile:

  • einfache Datenerhebung
  • weniger Fehleranfällig
  • geringerer Preis
  • kann online erstellt werden

Nachteile:

  • abhängig vom individuellen Heizverhalten
  • weniger aussagekräftig für Interessenten:innen

 

Bedarfsausweis

Hier wird der theoretische Energiebedarf durch eine:n Gutachter:in ermittelt. Dabei werden ausschließlich die baulichen Voraussetzungen der Immobilie berücksichtigt. Bei einer umfassenden Baubegehung und aus den Planungsunterlagen werden die Kennwerte rechnerisch auf der Grundlage von z. B. Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierten Rahmenbedingungen wie Klimadaten bestimmt.

Der Bedarfsausweis ist unter folgenden Voraussetzungen Pflicht:

  • Für Immobilien mit weniger als 5 Wohneinheiten
  • Für Immobilien deren Bauantrag vor dem 1. 11. 1977 gestellt wurde
  • Für Immobilien, die nicht die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllen

Vorteile:

  • unabhängig vom individuellen Heizverhalten
  • zeigt energetische Schwachstellen des Gebäudes auf
  • bessere Vergleichbarkeit mit anderen Immobilien

Nachteile:

  • höhere Kosten
  • Gutachter:in muss beauftragt werden
  • Genauigkeit und Aussagekraft des Ausweises hängt von der Arbeit und Erfahrung des Gutachters bzw. der Gutachterin ab

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und der energetischen Qualität des Gebäudes ab.

Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt.

Oft kann der Eigentümer:in die Entscheidung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis selber fällen. Dies gilt für Wohngebäude mit bis zur vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden und grundsätzlich für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.

Für bestimmte Immobilien ist ein Bedarfsausweis jedoch Pflicht:
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die bereits bei der Fertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen oder diesen durch eine spätere Sanierung erreicht haben. Hier besteht die Wahl zwischen den Ausweisarten.

Denkmalgeschützte Gebäude benötigen grundsätzlich keinen Energieausweis.

Bei unvollständigen Unterlagen, wenn die Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre nicht vollständig vorliegen, kann nur ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Beide Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung
 

Termin

Vereinbaren

Let’s

Talk

Let’s

Talk