Der Energieausweis gibt den energetischen Zustand eines Hauses mittels verschiedener Kennziffern an und vermittelt so ein Bild der Energieeffizienz des Hauses. Des Weiteren werden Empfehlungen für künftige kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen gegeben und durch die Einteilung in verschiedene Effizienzklassen wird ein Vergleich mit anderen Immobilien ermöglicht.
Bei Verkauf oder Vermietung muss den Interessenten*innen unaufgefordert bereits bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt und beim Kauf übergeben werden.
Notarielle Beurkundungen sind ohne Energieausweis grundsätzlich nicht mehr möglich, Denkmalgeschütze Gebäude ausgenommen.
13 Jahre Erfahrung als Energieberater sprechen für sich.
Wir arbeiten nun seit über 10 Jahren erfolgreich zusammen und sind froh Herrn Leuschner als unseren Energieberater im Team zu haben.
Dirk Leuschner ist ausgebildeter Elektromeister und seit 2007 zertifizierter Gebäudeenergieberater (HWK).
Zwischen 2007 und 2018 hat er intensiv Seminare und Weiterbildungsmöglichkeiten besucht und sein Wissen und seine Fähigkeiten im Bereich Energie vertieft und diese an die jeweils neuen Anforderungen der ENEV angepasst.
Als Fachkraft für Energie-Management hat Herr Leuschner bereits für private als auch für gewerbliche Kunden gearbeitet und umfangreiche Energieanalysen durchgeführt. In diesem Zusammenhang hat Herr Leuschner von 2010 bis 2011 bei einem Forschungsprojekt, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, als Projektmitarbeiter "Teilenergiekennwerte für Nichtwohngebäude" Hotels und Warenhäuser analysiert. Spezielle Zusatzqualifikationen sind sein 2010 erworbenes Zertifikat "Energetische Inspektionen von Klimaanlagen" sowie das 2016 erworbene Zertifikat "Energieberater Biomasse".
Von 2012 bis 2019 hat Herr Leuschner außerdem bei der Techem Energy Contracting in Eschborn als Fachkraft für Energie-Management gearbeitet und hat dort unter anderem ein EDM (Energiedatenmanagement) hardwaremäßig betreut und auch entsprechende Energieauswertungen gefahren. Zu seinen Aufgaben gehörten außerdem die Optimierung und Effizienzsteigerungsmaßnahmen von Heizungsanlagen im Contracting.
Leistungen
Leistungen
Ein Energieausweis wird beim Bau eines neuen Gebäudes, bei einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes sowie bei Verkauf von Haus oder Wohnung und bei Neu-Vermietung benötigt.
Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein Energieausweis nötig: Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.
Es gibt 2 Ausweisarten, den Bedarfs- und Verbrauchsausweis, mit unterschiedlichem Berechnungsverfahren.
Hier wird der theoretische Energiebedarf durch eine Gutachter*in ermittelt. Dabei werden ausschließlich die baulichen Voraussetzungen der Immobilie berücksichtigt. Bei einer umfassenden Baubegehung und aus den Planungsunterlagen werden die Kennwerte rechnerisch auf der Grundlage von z. B. Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierten Rahmenbedingungen wie Klimadaten bestimmt.
Der Bedarfsausweis ist unter folgenden VoraussetzungenPflicht:
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und der energetischen Qualität des Gebäudes ab.
Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt.
Oft kann der Eigentümer*in die Entscheidung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis selber fällen. Dies gilt für Wohngebäude mit bis zur vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden und grundsätzlich für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.
Für bestimmte Immobilien ist ein Bedarfsausweis jedoch Pflicht:
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die bereits bei der Fertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen oder diesen durch eine spätere Sanierung erreicht haben. Hier besteht die Wahl zwischen den Ausweisarten.
Denkmalgeschützte Gebäude benötigen grundsätzlich keinen Energieausweis.
Bei unvollständigen Unterlagen, wenn die Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre nicht vollständig vorliegen, kann nur ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Beide Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung
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